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Persönlich beraten.
Professionell versichert.

Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Warendorf verwalten wir seit über 25 Jahren Versicherungsverträge für Privatkundinnen und -kunden sowie Unternehmen. Dabei legen wir höchsten Wert auf eine unabhängige Beratung und erarbeiten für Sie einen bedarfsgerechten und kostengünstigen Versicherungsschutz – mit Ihnen und Ihren Bedürfnissen im Fokus. 

Die Betreuung Ihrer Versicherungen basiert auf unseren drei Kernkompetenzen: Analyse, Beratung und Verwaltung. Wir analysieren, welcher Versicherungsschutz erforderlich und sinnvoll ist und an welchen Stellen eine Über- oder Unterversicherung besteht. Als Ergebnis stellen wir Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz zusammen.

Als Ihr Ansprechpartner stehen wir immer an Ihrer Seite, von der Haftpflichtversicherung bis hin zur Altersvorsorge. Selbstverständlich verwalten wir auch Ihre Versicherungsverträge, informieren Sie stetig über Änderungen und haben Ihren gesamten Versicherungsschutz durchgehend im Blick.

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25.11.2022

Bevorstehende Prämienerhöhung der Wohngebäudeversicherung

Wir wissen noch nicht wie stark die Prämie für Ihre Wohngebäudeversicherung angepasst werden wird. Aber wir möchten Sie lieber frühzeitig darauf vorbereiten, dass eine Anpassung kommen wird und dann wohl auch etwas deutlicher ausfällt, als dies üblich ist. Der Grund liegt in den teils extremen Preissteigerungen bei Baumaterialien: Konstruktionsholz + 83 %, Dachlatten + 45 %, Bauholz + 38 %... und das kann man so auf nahezu alles übertragen, was es braucht um ein Haus aufzubauen oder zu reparieren. Der Baupreisindex wird für 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 14,73 Prozent erhöht. Dieser Anpassungsfaktor wirkt sich direkt auf Ihre Versicherungsprämie aus. Ihre Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung, die Sie auf Basis des gleitenden Neuwerts entschädigt (Stichwort „Wert 1914“). Dadurch haben Sie stets die Sicherheit, korrekt und in ausreichender Höhe versichert zu sein. Salopp ausgedrückt: Ist Ihr Haus komplett zerstört, wird Ihnen ein neues in selber Art und Güte hingestellt – egal, was das dann auch immer kosten mag und inkl. Unterversicherungsverzicht! Sie müssen sich da keinerlei Gedanken machen. Diese Sicherheit scheint uns nicht nur in der heutigen Zeit ausgesprochen wertvoll. Nachdem Ihnen die Information des Versicherers über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, haben Sie das grundsätzliche Recht, binnen eines Monats schriftlich zu widersprechen. Ihre Versicherung bleibt auch dann eine Neuwertversicherung zum bisherigen Beitrag, allerdings mit einer Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt, der im Mai des Vorjahres galt. Der Unterversicherungsverzicht entfällt dann. Fehler in der Versicherungssummenberechnung (auch bei Teilschäden) schlagen dann ebenso durch, wie Preissteigerungen in der Zukunft. Sie müssen dann den fehlenden Teil der nicht mehr durch die Versicherung gedeckt ist, selber tragen. Wie schnell es beim Haus fünfstellig werden kann, wissen Sie sicher selbst. Wir können Ihnen daher nur wärmstens ans Herz legen, auf diesen Widerspruch zu verzichten. Sie gehen damit ein aus unserer Sicht unkalkulierbares Risiko ein. Gerne prüfen wir für Sie, welche Alternativen der Markt bietet. Kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie Schritte einleiten, die sich evtl. nicht mehr korrigieren lassen. 

WAS IST UNTERVERSICHERUNG?

Unterversicherung ist im Grunde schnell erklärt: Ein Versicherer setzt voraus, dass z. B. in Ihrer Gebäudeversicherung Ihre Gesamtwerte abgesichert werden. Daher muss die Versicherungssumme zu den tatsächlich vorhandenen Neuwerten passen. Gibt es hier eine Differenz und die Versicherungssumme ist eigentlich zu niedrig gewählt, zahlt der Versicherer auch nur diesen entsprechenden prozentualen Anteil am Gesamtwert. Haben Sie 100.000 Euro, bräuchten durch Preissteigerungen aber eigentlich 130.000 Euro, werden Sie auch bei einem Schaden nur in diesem Verhältnis entschädigt. Den Rest des Schadens müssen Sie dann selbst tragen.

27.10.2022

Geburt eines Kindes Teil 2

EIGENE ABSICHERUNGEN ZULIEBE IHRES KINDES

TODESFALLSCHUTZ

Wenn Ihnen etwas zustößt, verliert Ihre Familie nicht nur einen geliebten Menschen, möglicherweise kommen auch erhebliche finanzielle Probleme auf Ihre Hinterbliebenen zu. Zur finanziellen Unterstützung hinterbliebener Kinder leistet die Deutsche Rentenversicherung zwar die sogenannte Waisenrente regelmäßig mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes, jedoch gleicht diese Rente nur einen Bruchteil eines notwendigen Unterhaltes aus. Die Halbwaisenrente (wenn noch ein Elternteil lebt) beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente (wenn kein Elternteil mehr lebt) 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die durchschnittliche Höhe bezogener Halbwaisenrenten in Deutschland liegt derzeit bei 204 Euro, die Vollwaisenrente liegt durchschnittlich bei 428 Euro – der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Zum Glück bietet der Markt eine wertvolle Alternative: die Risikolebensversicherung. Eine abgeschlossene Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte, in der Höhe frei wählbare Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Mit der Versicherungssumme können Sie dafür sorgen, dass Ihren Kindern auch nach Ihrem unerwarteten Tod alle Türen für Ausbildung oder Studium offenstehen. Gleichzeitig sorgen Sie dafür, dass Ihre Familie ihren bisherigen Lebensstandard trotz des Wegfalls Ihres Einkommens halten und Ihr Partner sich ausreichend Zeit für die Erziehung nehmen kann. Als Faustformel gilt: Zur Absicherung von Kindern sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung das 5-fache Bruttojahreseinkommen eines jeden Partners betragen.

ARBEITSKRAFTABSICHERUNG

Nicht weniger wichtig ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Erkranken Sie und können nicht mehr wie bisher arbeiten, fällt Ihr monatliches Einkommen normalerweise deutlich niedriger aus. Reicht es dann noch, um Ihre Familie versorgen zu können? Überprüfen Sie ggf., ob Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsrente für Ihre neue Situation noch ausreicht. Viele Anbieter bieten gute Nachversicherungsgarantien – unter welchen auch die Geburt eines Kindes fällt – ohne erneute Gesundheitsprüfung an. So können Sie Ihre vereinbarte BU-Rente unkompliziert auf einen Schlag erhöhen. Fehlt Ihnen dieser wichtige Schutz sogar gänzlich, sollten Sie diese wesentliche Versorgungslücke umgehend schließen!

PFLEGEERGÄNZUNG

Auch über das Thema Pflegebedürftigkeit sollte bereits nachgedacht werden. Das Risiko zum Pflegefall zu werden, betrifft auch junge Menschen. Krankheit und Unfall kennen kein Alter. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet vor allem bei notwendiger stationärer Pflege kaum die Hälfte der anfallenden Kosten. Der Rest bleibt am Pflegebedürftigen bzw. seiner Familie hängen. Um dem Risiko vorzubeugen, mit seinem privaten Vermögen oder den Ersparnissen für die Betreuung in einem Pflegeheim aufkommen zu müssen, bietet sich eine Pflegezusatzversicherung an.

ALTERSVORSORGE

Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichend hoch ausfallen, um Ihren Lebensstandard zu sichern. Die anhaltend negative Bevölkerungsentwicklung sowie die immer größer werdende Zahl von Senioren werden das Rentenniveau noch weiter senken. Durch die immer höher werdende Lebenserwartung, aber auch durch das immer aktiver werdende Rentnerleben, steigt der Kapitalbedarf im Alter zunehmend an. Sie wollen sicher nicht auf die finanzielle Unterstützung Ihrer Kinder angewiesen sein. Sorgen sie vor – je früher, desto besser!

Da die Beiträge für Kinder in der Regel deutlich preiswerter kalkuliert sind als die für Erwachsene, ist es schon mit überschaubarem monatlichem Aufwand möglich, einem Kind den benötigten Versicherungsschutz aufzubauen. Neben neuer Babykleidung, Spielzeug und Co können Großeltern und Familienangehörige den Neuankömmling auch mit vorangenannten Verträgen beschenken. Und bedenken Sie: Auch die eigene Absicherung darf nicht zu kurz kommen, damit Sie Ihrem Kind jederzeit den Rücken stärken können. Wir wünschen eine schöne Kennenlernzeit!

27.10.2022

Geburt eines Kindes Teil 1

Ein Kind macht ein Haus glücklicher, den Alltag interessanter, die Liebe stärker, die Nächte kürzer und die Tage länger. Die Geburt des eigenen Kindes gehört zu den wohl schönsten Momenten im Leben. Wer denkt da schon sofort an eine optimale Absicherung? Doch besonders für die Kleinsten muss entsprechend vorgesorgt werden. Kinder bedenken mögliche Gefahren bei ihrem Handeln meist nicht. Da kann viel passieren. Wer kommt für die Kosten auf? Und wie steht es um die grundsätzliche finanzielle Zukunft eines Kindes? Bei der Absicherung von Kindern sind einige Punkte zu beachten. Auch die eigene Absicherung darf nicht zu kurz kommen, damit Sie Ihrem Kind jederzeit den Rücken stärken können. 

WICHTIGE ABSICHERUNGEN FÜR IHR KIND

KRANKEN- UND PFLEGESCHUTZ

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder über ihre Eltern meistens in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert. Anfallende Behandlungskosten sind im Rahmen des Leistungskatalogs der Krankenkassen also gedeckt. Auch Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen einem Kind zu. In beiden Bereichen bestehen aber natürlich auch große Versorgungslücken, die man mit Ergänzungsschutz schließen kann. Bei Krankheit möchten Sie Ihr Kind sicher bestens versorgt wissen – ohne kassenspezifische Einschränkungen, Selbstbehalte oder Finanzierungsängste bei fehlender Kostenübernahme. Damit auch gesetzlich versicherte Kinder die Vorzüge eines „Privatpatienten“ voll ausschöpfen können, empfiehlt sich der Abschluss von passenden Krankenzusatzversicherungen. Private Krankenzusatzversicherungen sind für Kinder besonders günstig, da sie noch jung und in der Regel gesund sind. Einem Kind einen leistungsstarken Ergänzungsschutz zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bieten, ist also nicht mit hohen Kosten verbunden. So kostet ein stationärer Tarif, der eine Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer, die Unterbringung eines begleitenden Elternteils und auch die Honorarvereinbarung eines Spezialisten übernimmt, für ein Kind kaum 5 Euro im Monat. Das Hauptaugenmerk bei der Ergänzung für den Krankheitsfall sollte auf den Bereichen liegen, in denen hohe Kosten schlummern und für Familien zu einer echten Belastung werden können. Neben dem bereits genannten stationären Bereich können auch Pflegekosten ein großes Problem werden. Auch hier fallen für die umfangreiche Absicherung eines Kindes nur geringe Beiträge an. Hat man diese Problembereiche abgedeckt, kann man sich immer noch Gedanken über Brille, Heilpraktiker, Kieferorthopädie und ähnliches machen. Die Kosten, die hier anfallen, sind zwar unschön – aber immerhin nicht existenzbedrohlich. Sind beide Eltern privat versichert, dann haben sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Familienversicherung und müssen ihr Kind gegen einen zusätzlichen Kostenbeitrag entweder privat krankenversichern oder freiwilig gesetzlich pflichtversichern. Ist dagegen nur ein Elternteil privat krankenversichert, kommt es auf die Höhe des Einkommens des Hauptverdieners an, ob eine Aufnahme in die kostenlose gesetzliche Familienversicherung des anderen Elternteils erfolgen kann. Zudem gelten bestimmte Einkommensgrenzen für den Gesamthaushalt, die darüber entscheiden, ob die günstige Familienversicherung genutzt werden kann. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlicher. Privat Krankenversicherte können ihre Kinder per Meldung in dem Umfang versichern, den sie für sich selbst gewählt haben. Die Beiträge für Kinder und Jugendliche sind auch hier besonders günstig kalkuliert, weil noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Zudem sind die Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung Ihres Kindes im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes steuerlich abzugsfähig.

UNFALLBEDINGTE INVALIDITÄT

Kinder stehen unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings nur im Kindergarten, der Schule und auf dem direkten Weg hin und zurück. In Kinderhorten, Krippen und Krabbelgruppen kann ebenfalls bereits Schutz geboten sein – allerdings nur, wenn diese Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht stehen. Seit vielen Jahren liefert die Unfallstatistik das Ergebnis, dass der Großteil aller Unfälle daheim passiert. Über die Hälfte davon erleiden Kinder unter fünf Jahren. Die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung ist bescheiden. Erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % wird hier eine sehr kleine Rente geleistet. So erhielt ein Grundschüler nach einem schweren Unfall, der dazu führte, dass er wohl nie ein eigenes Einkommen erzielen kann, nur knapp 180 Euro Monatsrente. Um eine vernünftige Absicherung für ein Kind zu schaffen, können Eltern eine private Unfallversicherung abschließen. Solch ein Vertrag kann dann einen echten Einkommensersatz liefern. Auch für eine ausreichend hohe Kapitalleistung für die übers Leben anfallenden Umbaukosten und andere finanzielle Folgen eines Unfalls kann auf diesem Weg gesorgt werden. Je nach Grad und Schwere einer unfallbedingten Invalidität fallen Kosten an. Behandlungskosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen, die in gewissem Rahmen auch für Dinge wie einen Rollstuhl, Prothesen etc. aufkommt. Möchte man seinem Kind hier allerdings bessere Qualität bieten, um dessen Leben angenehmer zu gestalten, muss man für diese Kosten selbst aufkommen. Beispielhaft sei hier eine moderne Handprothese genannt, die auf Restnervenimpulse reagiert, die seitens der Kasse bestenfalls bezuschusst werden würde. Auch hier fallen die Beiträge für Kinder sehr niedrig aus. Schwerpunkt in den möglichen Leistungsbereichen muss in jedem Fall auf die Invaliditätsleistung gelegt werden, wobei die Grundsumme nicht zu niedrig ausfallen sollte. Eine progressive Steigerung der Entschädigungsleistung ist ebenfalls empfehlenswert, da zu erwartende Kosten mit dem Grad der Invalidität steigen. Auch auf eine Erstattung kosmetischer Operationen kann geachtet werden, damit das Maximum getan werden kann, einem Kind z. B. nach einer starken Verbrennung im Gesicht das Leben leichter zu machen.

ARBEITS- BZW. ERWERBSUNFÄHIGKEIT

Für diesen Bereich bietet das Sozialsystem für Kinder keinerlei Schutz. Für den Leistungsanspruch z. B. auf Erwerbsminderungsrente wäre es nötig, Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen und die Anwartschaftszeiten erfüllt zu haben. Eine Mitversicherung von Familienmitgliedern über die Eltern, wie es bei den Krankenkassen der Fall ist, gibt es hier nicht. Kann ein Kind nach schwerer Krankheit also evtl. nie für sich selbst sorgen, wird es gezwungenermaßen irgendwann zum Sozialfall werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel frühestens ab dem 15. Lebensjahr abschließbar. Schutz vor den finanziellen Folgen von Schulunfähigkeit ist dagegen bereits ab dem 10. Lebensjahr – vereinzelt sogar noch früher – zu haben. Bereits ab Geburt bzw. kurz danach kann ein Tarif mit Option auf den späteren Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Empfehlenswert sind dabei insbesondere Produkte, die nur zu Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung vorsehen, bei der späteren Ausübung der Option jedoch darauf verzichten. Dazu sollte man wissen, dass im Zuge der hohen Untersuchungsdichte von Kindern heutzutage leider nicht selten schon recht früh gesundheitliche Auffälligkeiten festgestellt werden. Diese Tendenz erhöht zwar einerseits im Grundsatz die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung, andererseits wird dadurch aber auch häufig der spätere Zugang zu uneingeschränktem Berufsunfähigkeitsschutz verbaut. Daher gilt: Die Hürde der Gesundheitsprüfung sollte so früh wie möglich genommen werden – am besten so schnell wie möglich nach der Geburt! Übrigens sind mit den sogenannten Multi-Renten auch alternative Absicherungslösungen verfügbar. Hierbei handelt es sich um eine Unfallrente, die nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei diesen weiteren Ereignissen zur Auszahlung kommen kann: Organschädigung (auch durch Krankheit wie z. B. Krebs), Verlust von Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen…) und Pflegebedürftigkeit.

AUSBILDUNG, AUSSTEUER, ALTERSVORSORGE

Die Ausbildungsversicherung ist unter den Kindervorsorgeverträgen der Klassiker schlechthin und wird bereits seit vielen Jahrzehnten für die erste Kindervorsorge gewählt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um eine Lebensversicherung, die auf einen bestimmten Ablauftermin hin abgeschlossen wird. In der Regel wird der Vertrag auf das 18. Lebensjahr des Kindes abgestimmt, damit pünktlich zur Volljährigkeit Geld für den Führerschein und das erste eigene Auto vorhanden ist. Der Clou eines solchen Vertrags liegt darin, dass das Versicherungsunternehmen die Beiträge weiter in den Vertrag einzahlt, wenn der versicherte Versorger (z. B. ein Elternteil) vorzeitig verstirbt. Dem Kind steht so zu seinem Eintritt in die Erwachsenenwelt immer die versicherte Summe sowie die Kapitalerträge zur Verfügung. Wahlweise kann man einen solchen Vertrag klassisch-kapitalbildend (Anlage des Kapitals im Deckungsstock des Versicherers) oder fondsgebunden (Kapital wird in Investmentfondsanteilen angelegt) wählen. Die steuerliche Begünstigung der Auszahlung aus solchen Verträgen greift allerdings erst dann, wenn die versicherte Person das 62. Lebensjahr vollendet hat. Als frisch volljährig Gewordener müssen die Kapitalerträge aus dem Vertrag voll besteuert werden. Wäre angesichts dessen nicht eine Vertragsform sinnvoller, die einen längeren zeitlichen Horizont hat und dabei auch die wichtigsten Risiken auf dem Lebensweg berücksichtigt? Es mag zunächst etwas befremdlich wirken, dass man sich bereits jetzt Gedanken über die Altersvorsorge eines Kindes machen soll, mit Blick auf die Inflation und den bevorstehenden Strukturwandel im Land kann man allerdings sagen: „Je früher man sich dieses Themas annimmt, desto besser.“ Sehr viele Rententarife lassen sich bereits für Kinder abschließen und bieten die Möglichkeit, zu einem gewünschten Alter eine Teilentnahme des angesammelten Kapitals vorzunehmen, um das Kind beschenken zu können. Steht das Kind dann voll im Berufsleben, kann der Vertrag von diesem übernommen und weiter bespart werden – ohne die anfängliche Belastung der Abschlusskosten. Der Zinseszinseffekt ist der beste Freund des Kindes. Gerade weil es noch so viele Jahre bis zum Ruhestand vor sich hat, mausern sich auch kleine Sparraten zu beachtlichen Auszahlungen. So würde ein Neugeborener mit 67 Jahren eine Altersrente i. H. v. 811 Euro erhalten – hierfür müssten lediglich 25 Euro monatlich gespart werden. Ein 40-jähriger Mann müsste für eine ähnliche Rentenabsicherung schon etwa 370 Euro im Monat zahlen. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Die Beiträge müssen natürlich nicht von Ihnen bis zum Ende gezahlt werden. Ist das Kind im Berufsleben angekommen, kann einfach und unkompliziert die Versicherungsnehmereigenschaft übertragen werden. Künftige Beiträge kann es dann selbst zahlen. Sie legen den Grundstein – der erste Schritt ist immer der Wichtigste!

PRIVATHAFTPFLICHT

Leben Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in Ihrem Haushalt, empfiehlt es sich zu überprüfen, ob Ihre Privathaftpflicht eine Deckung für deliktunfähige Kinder bietet. Kinder in diesem Alter sind für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar zu machen. Ihre Haftpflichtversicherung würde also nur dann leisten, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Ablehnung eines Schadens bei Nachbarn oder Familie kann schnell für böses Blut sorgen. Eine entsprechende Deckungserweiterung hilft, dies zu verhindern.