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Persönlich beraten.
Professionell versichert.

Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Warendorf verwalten wir seit über 25 Jahren Versicherungsverträge für Privatkundinnen und -kunden sowie Unternehmen. Dabei legen wir höchsten Wert auf eine unabhängige Beratung und erarbeiten für Sie einen bedarfsgerechten und kostengünstigen Versicherungsschutz – mit Ihnen und Ihren Bedürfnissen im Fokus. 

Die Betreuung Ihrer Versicherungen basiert auf unseren drei Kernkompetenzen: Analyse, Beratung und Verwaltung. Wir analysieren, welcher Versicherungsschutz erforderlich und sinnvoll ist und an welchen Stellen eine Über- oder Unterversicherung besteht. Als Ergebnis stellen wir Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz zusammen.

Als Ihr Ansprechpartner stehen wir immer an Ihrer Seite, von der Haftpflichtversicherung bis hin zur Altersvorsorge. Selbstverständlich verwalten wir auch Ihre Versicherungsverträge, informieren Sie stetig über Änderungen und haben Ihren gesamten Versicherungsschutz durchgehend im Blick.

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27.02.2023

Tierarztrechnungen werden steigen

Seit Ende November 2022 greift die neue Gebührenordnung für Tierärzte. Die Positionen dieser verbindlichen Abrechnungsgrundlage wurden damit zum ersten mal seit fünf Jahren angepasst. Zusätzlich zur allgemeinen Preissteigerung bei gefühlt allem, ist es sicher auch dieser relativ lange Zeitraum, der seit der letzten Anpassung verging, der zu Erhöhungen führte, die auf der nächsten Tierarztrechnung überraschen könnten. Teilweise wurden Abrechnungspositionen um bis zu 100 % teurer. Für die wenigsten Haustierhalter lässt sich eine simple Kosten-Nutzen-Gleichung aufstellen, wenn es um ihre Tiere geht. Ist der Staubsauger oder die Waschmaschine kaputt, kann man leicht überschlagen, ob sich eine Reparatur lohnt. Bei einem Tier ist das ganz anders. Lässt man sich auf einen Hund oder eine Katze ein, dann ist das eine Verbindung für viele Jahre. Viele Jahre, in denen man die Verantwortung für einen haarigen Mitbewohner übernimmt, der lebt, fühlt und eine individuelle Persönlichkeit besitzt. Oft betrachtet man sie als Familienmitglieder und für die will man doch nur das Beste, oder? Natürlich bleibt es über die Zeit mitunter nicht aus, dass Hund oder Katze auch mit so mancher Krankheit zu kämpfen haben. Gerade teure Rassetiere leiden oft an vererbten, typischen Krankheitsbildern, die früher oder später auftreten können. Beispiele hierfür sind Hüftschäden bei Dackeln oder Probleme mit der Atmung bei Perserkatzen. Aber auch sonstige Krankheiten und Unfälle machen oft den Besuch beim Tierarzt notwendig. Die Kosten summieren sich natürlich – und braucht es eine Operation, wird es richtig teuer. Gerade jetzt mit der neuen Gebührenordnung. Bereits seit Jahren gibt es vollwertige Tierkrankenversicherungen, die für die laufenden Behandlungskosten aufkommen (in der Regel mit einer prozentualen Selbstbeteiligung). Hochwertige Tarife kommen zumindest anteilig auch für Impfungen oder auch eine Kastration auf. Auch weitere Leistungen und Serviceangebote (z. B. Reiseservice) sind erhältlich. Da bereits eine einzige Operation Kosten im Gegenwert mehrerer Jahresbeiträge erreichen kann, war der Abschluss einer Tierkrankenversicherung wohl nie sinnvoller als heute. Es spielt im Grunde keine Rolle, ob Ihr Vierbeiner bereits ein Weilchen Teil Ihres Lebens ist oder Sie sich noch in der Planungsphase befinden, diesen Schritt zu gehen. Wir sind der Ansicht, dass nicht nur ans Tier, sondern immer auch an dessen Krankenversorgung gedacht werden sollte. Das ist Teil der Verantwortung, die man für dieses Lebewesen übernimmt. Eine Tierkrankenversicherung kann dafür die Lösung sein. Lassen Sie uns doch gemeinsam ausloten, welche Möglichkeiten der Versicherungsmarkt für Ihren Liebling bieten kann. Wir stehen gerne bei Fragen zum Versicherungsschutz in Fällen wie dem vorgenannten oder ähnlichen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

19.01.2023

Der Winter steht vor der Tür …

Sie wissen sicherlich selbst: Gegen Ende des Jahres wird es draußen wieder kalt. Der Winter hält unaufhaltsam Einzug und beschert uns allerlei Unannehmlichkeiten, die auch Ihren Versicherungsschutz strapazieren können. Nachfolgend möchten wir Sie an einige Punkte erinnern, die immer wieder für Ärger in der kalten Jahreszeit sorgen.

Winterdienst – Die Verantwortung für die Räumung von Gehwegen liegt grundsätzlich beim Besitzer respektive Mieter eines Hauses. Wird sie vernachlässigt und kommt ein Dritter dadurch zu Schaden, besteht auch Schadensersatzpflicht. Hierfür kann eine Haftpflichtversicherung einspringen.

Rohrbruch – Nehmen die Leitungen des Wasser- oder Heizungssystems durch Frost Schaden, kann dies Schäden am Gebäude und/oder Ihrer Wohneinrichtung nach sich ziehen. Zwar ist das grundsätzlich ein Fall für die Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung, aber Versicherungsschutz besteht für Frostschäden nur, wenn die Heizungsrohre in der kalten Jahreszeit auch ausreichend geheizt werden. Sorgen Sie daher stets für dementsprechend hohe Raumtemperaturen und sonstige, angebrachte Vorkehrungen.

Schneelast – Große Schneemengen in kurzer Zeit sind für viele Regionen in den Mittel- und Hochgebirgen ein wiederkehrendes Problem. Vor allem flachere Dächer, wie sie auf Garagen und Carports Verwendung finden, verkraften das aufliegende Gewicht oft nicht. Solche Schäden fallen unter den Deckmantel der Elementardeckung der Gebäudeversicherung.

Einbruchszeit – Im Winterhalbjahr wird es früher dunkel und bleibt es auch länger – perfekte Bedingungen für Einbrecher also. Achten Sie jetzt besonders darauf, dass Fenster und Türen immer verschlossen sind, wenn Sie das Haus verlassen. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz.

05.01.2023

Skiurlaub in Italien: Regeln und Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung!

Jedes Jahr fahren zahlreiche Winterfreunde und Skiurlauber nach Italien, um auf schneebedeckten Pisten talwärts zu wedeln. Doch die Verletzungsgefahr ist groß: Etwa ein Drittel aller Sportunfälle passieren beim Skifahren. Um die Sicherheit auf den italienischen Skipisten deutlich zu erhöhen, hat das italienische Parlament bereits im Jahr 2021 das Dekret Nr: 40/2021 verabschiedet. Wenn Sie auch einen entsprechenden Trip in die Berge geplant haben, dann müssen Sie seit dem 1. Januar 2022 folgende neue Regeln beachten:

1. Helmpflicht für Wintersportler bis 18 Jahre
Bislang galt lediglich für Kinder bis 14 Jahre eine gesetzlich festgeschriebene Helmpflicht. Seit Jahresbeginn 2022 wurde diese auf alle Minderjährigen ausgeweitet. Der italienische Gesetzgeber hat verfügt, dass nun alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler unter 18 Jahren einen Helm tragen müssen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass der verwendete Helm CE-zertifiziert ist.

2. Kein Wintersport unter Alkohol oder Drogen
Vor allem für Après-Ski-Fans wird es jetzt bitter: Skifahren oder das Ausüben anderer Wintersportarten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist seit dem 1. Januar 2022 gesetzlich verboten! Bei der Umsetzung dieser neuen Vorschrift hat man sich an der Straßenverkehrsordnung orientiert.

3. Versicherungspflicht
Jeder Ski-, Snowboard- oder Schlittenfahrer muss über gültigen Privat-Haftpflichtversicherungsschutz verfügen und auch einen schriftlichen Nachweis darüber mitführen. Können Sie den Nachweis nicht vorlegen, muss beim Kauf des Skipasses ein solcher Schutz kostenpflichtig dazu gebucht werden. Für die Überprüfung des Versicherungsschutzes sind die zuständigen Behörden, also die Carabinieri auf der Piste, zuständig. Ganz besonders im Falle eines Unfalls kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Ordungskräfte hier kleinlichst kontrollieren werden.

Die Folgen von Verstössen:
• Helmpflicht
Wenn Ihre minderjährigen Kinder ohne Helm auf italienischen Pisten unterwegs sind, droht dem Erziehungsberechtigten eine Strafe von bis zu 200 Euro und der Entzug des Skipasses.

• Alkohol- und Drogenverbot
Wenn Sie mit 0,5 Promille oder mehr auf der Piste erwischt werden, müssen Sie mit einer Geldbuße von 250 bis 1.000 Euro rechnen. Ab 0,8 Promille gilt es sogar als Straftat, wenn Sie mit Skiern, dem Snowboard oder einem Schlitten auf der Piste unterwegs sind — und das kann auch entsprechend sanktioniert werden.

• Fehlender Versicherungsnachweis
Wenn Sie bei einer Kontrolle den benötigten Versicherungsschutz nicht nachweisen können, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 150 Euro und der Entszug des Skipasses.

Einen entsprechenden Nachweis auf Italienisch, dass der geforderte Versicherungsschutz in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist, bekommen Sie natürlich direkt von uns. Sprechen Sie uns einfach darauf an!