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Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Warendorf verwalten wir seit über 25 Jahren Versicherungsverträge für Privatkundinnen und -kunden sowie Unternehmen. Dabei legen wir höchsten Wert auf eine unabhängige Beratung und erarbeiten für Sie einen bedarfsgerechten und kostengünstigen Versicherungsschutz – mit Ihnen und Ihren Bedürfnissen im Fokus. 

Die Betreuung Ihrer Versicherungen basiert auf unseren drei Kernkompetenzen: Analyse, Beratung und Verwaltung. Wir analysieren, welcher Versicherungsschutz erforderlich und sinnvoll ist und an welchen Stellen eine Über- oder Unterversicherung besteht. Als Ergebnis stellen wir Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz zusammen.

Als Ihr Ansprechpartner stehen wir immer an Ihrer Seite, von der Haftpflichtversicherung bis hin zur Altersvorsorge. Selbstverständlich verwalten wir auch Ihre Versicherungsverträge, informieren Sie stetig über Änderungen und haben Ihren gesamten Versicherungsschutz durchgehend im Blick.

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14.04.2023

Umzug - Das müssen Sie beachten!

Bei einem Wechsel des Wohnsitzes schwirren einem womöglich Tausende Sachen im Kopf herum: von Behördengängen über Einwohnermeldeamt bis hin zu den Rundfunkbeiträgen – jedoch wohl kaum die eigenen Versicherungsangelegenheiten. Aber genau diese sollten Sie bei einem Umzug nicht vernachlässigen.

Der Wechsel Ihres Wohnortes hat in den meisten Fällen auch Auswirkungen auf Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag. Dies hat zwei Gründe: Zum einen ist der Beitrag von der Postleitzahl Ihres Wohnortes abhängig. Ziehen Sie also in eine andere Stadt, so kann Ihr Beitrag teurer, aber eventuell sogar auch günstiger werden. Zum anderen ändert sich mit einem Wohnortwechsel meist auch der Arbeitsweg. Fahren Sie nun deutlich länger oder kürzer als vorher zur Arbeitsstelle, können Sie dies unter der jährlichen Fahrleistung Ihres Autos angeben. Die jährliche Fahrleistung hat mitunter großen Einfluss auf Ihren Beitrag. 

Falls Sie schon vor dem Umzug eine Hausratversicherung hatten, dann geht diese problemlos auf Ihre neue Wohnung über. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Natürlich müssen Sie Ihren Versicherer über den Umzug informieren. Während des Wohnungswechsels genießen Sie in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Dieser ist in der Regel jedoch auf einen Monat begrenzt. Tipp: Sie sollten in jedem Fall Ihre Versicherungssumme prüfen lassen, ob diese noch ausreichend ist. Ziehen Sie etwa in eine größere Wohnung, so besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Lassen Sie Ihre Versicherungssumme also gegebenenfalls anpassen. Die neue Wohnfläche ist hierbei in Quadratmetern anzugeben.

Anders als bei der Hausratversicherung können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung nicht mitnehmen, denn die bestehende Wohngebäudeversicherung geht immer auf den Käufer der Immobilie über. Normalerweise muss der Verkäufer das Versicherungsunternehmen darüber unterrichten. Verlassen Sie sich jedoch bei einem Hauskauf nicht auf den Verkäufer und übernehmen Sie die Absprache mit dem Versicherer selbst, um auf der sicheren Seite zu sein. Tipp: Überprüfen Sie auch hier Ihre Versicherungssumme und passen Sie diese entsprechend an. Die Erfahrung hat gezeigt, dass vor allem in älteren Verträgen die Versicherungssumme nicht korrekt ermittelt wurde. Ebenso sollte geprüft werden, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht. Neben Feuer sollten Sie mindestens auch die Gefahren Wasser und Sturm absichern. Ein Wasserleitungsschaden zum Beispiel kann mit allen Nebenarbeiten, Leckortungs- und Trocknungskosten schnell auch fünfstellig werden. Zusätzlich sollten Sie die Elementarversicherung einschließen, um Ihren Versicherungsschutz rund zu machen. Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck, Lawinen und sogar Vulkanausbrüche sind hier im Schutz inbegriffen.

Privathaftpflichtschäden können bei einem Umzug schneller passieren als gedacht. Ein Beispiel: Beim Transport eines Schränkchens aus der alten Mietwohnung bleiben Sie versehentlich an der Zimmertür hängen und beschädigen den Rahmen. Hier kommt Ihre Privathaftpflicht für die Schäden auf, denn diese tritt auch für Beschädigungen von Mietsachen ein. Generell müssen Sie aber Schäden unverzüglich nach Geschehen der Versicherung melden. Das wird bei einer Mängelliste, die beim Auszug vom Vermieter vorgelegt wird, naturgemäß nicht immer passiert sein. Auch ein konkreter Schadenstag wird nicht immer zu benennen sein. Hier sollte also nicht bis zum letzten Tag gewartet werden, um dann alles an den Versicherer zu übergeben. Aufgabe des Versicherers ist die Regulierung von Schäden – und nicht die Renovierung der Wohnung beim Auszug.

Auch bei der Rechtsschutzversicherung gilt es, wie auch bei allen anderen, dem Versicherer rechtzeitig Bescheid zu geben: spätestens am Einzugstag. Der Versicherer passt dann die Police an die neuen Wohnverhältnisse an. Besitzen Sie noch keine Rechtsschutzversicherung und wollen mit dem Umzug eine solche abschließen, dann sollten Sie dies am besten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages tun. Denn nur so können Sie bei Streitigkeiten, die sich aus dem Umzug ergeben, auch schon auf Ihre Rechtsschutzversicherung, natürlich mit entsprechendem Einschluss, zurückgreifen. Aber Achtung: Nur wenn Ihre Rechtsschutzversicherung schon mindestens drei Monate besteht, können Sie auch eine Leistung vom Versicherer erwarten.

Besitzen Sie einen Riester-Vertrag, so müssen Sie sich auch bei einem Umzug ins EU-Ausland keine Sorgen über eventuelle Nachteile machen, denn Sie behalten alle Vorteile Ihres Riester-Vertrages bei. Ihre Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen sowie Unfall- und Krankenversicherung bleiben wie gehabt. Sie müssen nur auch hier Ihrem Versicherer die Adressänderung mitteilen.

Sind Umzugshelfer versichert? Einem Ihrer Helfer fällt beispielsweise der Fernseher aus der Hand und knallt auf den Boden – wer kommt dann für den Schaden auf? Im Prinzip sind Gefälligkeitshandlungen nicht schadensersatzpflichtig. Das bedeutet, dass der Umzugshelfer nicht für den Schaden aufkommen muss, falls er keine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Besitzt der Umzugshelfer jedoch eine Privathaftpflichtversicherung, so kommt der Versicherer für etwaige Schäden in der Regel auf. Bei Vorsatz leistet der Versicherer allerdings nicht – und der Umzugshelfer muss den Schaden selbst begleichen. Aber Achtung: In älteren Haftpflichttarifen waren Gefälligkeitshandlungen noch nicht abgesichert. Vergewissern Sie sich daher bitte vor dem Umzug, ob bei einem möglichen Schaden alle Beteiligten korrekt versichert sind.

Speditionen haften bei Beschädigungen Ihres Umzugsgutes häufig nur begrenzt. Geht etwa eine wertvolle Vase beim Transport zu Bruch, so dürfte die Haftungsgrenze des Spediteurs schnell überschritten sein. Viele Spediteure schließen auch zerbrechliche, sensible und wertvolle Gegenstände von der Haftung in ihren AGBs von vornherein aus. Ein weiterer Punkt, der zuungunsten des Umziehenden ausfällt, ist, dass Spediteure nur für Schäden an Gegenständen haftbar gemacht werden können, die sie selbst verpackt haben. Ein nicht fachgerechtes Verpacken Ihrerseits hingegen wird immer die Argumentationsweise der Spedition untermauern. Wenn Sie sich gegen dieses Risiko restlos schützen wollen, empfiehlt sich eine Transportversicherung zum Neuwert. Diese leistet für Schäden, die nicht von der Spedition getragen werden. Dazu gehören • Schäden, die durch einen Unfall während des Transports entstehen, • Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen, • Reparaturkosten für beschädigte Gegenstände, • Elementarschäden.

Aus zwei Haushalten wird einer – und das hat oft zur Folge, dass die eine oder andere Versicherung eventuell überflüssig ist. Bei der Privathaftpflichtversicherung (PHV) können Sie oft Ihren Partner und auch Ihre Kinder in einer Lebensgemeinschaft mitversichern. Haben Sie und Ihr Partner zwei eigenständige PHV, könnte womöglich ein Vertrag gekündigt werden. Aber Achtung: Schäden, die untereinander geschehen, sind nur dann versichert, wenn Sie beide einen eigenen Vertrag haben. Für die Rechtsschutzversicherung gilt hier übrigens das selbe: Alle Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person leben, sind in der Regel mitversichert. Auch bei der Hausratversicherung reicht eine gemeinsame Police völlig aus. Aber Achtung: Der neue Haushalt ist meist größer als der einer alleinstehenden Person; daher sollten Sie unbedingt die Versicherungssumme entsprechend anpassen.

Bei vielen jungen Leuten in einer Wohngemeinschaft kann schnell mal etwas kaputtgehen. Doch wer ist dann für den Schaden verantwortlich? In der Regel haften die Hauptmieter für Schäden, die in der Wohnung entstehen. Als WG-Bewohner empfiehlt sich folglich eine besonders gute Absicherung. Für Studenten gilt es zuvorderst, die Versicherung der Eltern zu überprüfen: Denn wenn man als Student weiterhin bei den Eltern mitversichert ist, dann gibt es keinerlei Probleme. Falls dies jedoch nicht der Fall sein sollte, müssen sich auch Studenten um eine eigene Absicherung kümmern.

Setzen Sie sich daher bei einem beabsichtigten Umzug mit uns in Verbindung! Wir übernehmen gerne die Umzugsmeldungen beim Versicherer für Sie und beraten Sie anlassbezogen. 

27.02.2023

Der frühe Vogel bucht den Urlaub...

Sehr viele Familien buchen bereits in den nächsten Wochen ihren Jahresurlaub. Bei aller Vorfreude sollte man nicht vergessen, sich auch um die notwendigen Reiseversicherungen zu kümmern. Hier sehen wir die Auslandskrankenversicherung als absolut unverzichtbar an. Grundsätzlich kommt die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen bilateraler Sozialversicherungsabkommen für Behandlungskosten im Ausland (zumindest in den meisten Ländern der Welt) auf – allerdings eben nur in dem Rahmen, in dem die Kosten auch in Deutschland angefallen wären. Auch private Krankenversicherungen bieten in der Regel einen grundsätzlichen Auslandsschutz. Auch hier gibt es eine Begrenzung der Erstattung, die sich an der deutschen Gebührenordnung für Ärzte ausrichtet. Wie Ihr Arzt im Ausland abrechnet, ist natürlich abhängig von Art der Erkrankung und vom Umfang der Behandlung – nur, dass er sich dabei nicht an eine deutsche Gebührenordnung halten wird, davon dürfen Sie ausgehen. So kann selbst eine Notfallbehandlung im Nachbarland zu großen Kosten führen, die Sie letztlich selbst tragen müssen. Ist die Transportfähigkeit zurück nach Deutschland bei schwerer Erkrankung oder Unfall zudem nicht gegeben, kann es zum finanziellen Super-GAU kommen. Bei vielen „Billigangeboten“ am Markt endet die Leistungspflicht mit Ablauf der sechsten Woche im Ausland – egal, ob Ihre Behandlung dann abgeschlossen ist oder nicht. Die häufig lange Zeit, die zwischen Buchung und Reiseantritt liegt, birgt ein hohes Potenzial an unvorhergesehenen Zwischenfällen in sich, die dafür sorgen können, dass die Urlaubsreise nicht angetreten werden kann, bzw. man vorzeitig wieder zurück nach Hause muss. Erkrankungen eines Reiseteilnehmers, Tod eines nahen Angehörigen, Verlust des Arbeitsplatzes, Schwangerschaft… – in diesen und vielen weiteren Gründen springt die Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung ein und übernimmt die anfallenden Rücktrittskosten. Je teurer die Reise, desto nötiger ist dieser Schutz auch. Gerne unterbreiten wir Ihnen hier konkrete Angebote. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

27.02.2023

Inflation frisst Versicherungssumme

Die globalen Entwicklungen der letzten Jahre haben unter anderem durch die Preisexplosionen im Öl-, Gas- und Stromsektor diese Kosten massiv in die Höhe getrieben. Dies sorgt – in Verbindung mit diversen politischen Entscheidungen in der EU und in Deutschland, sowie der anhaltenden Materialknappheit und Lieferproblemen bei verschiedensten Produkten – dafür, dass heftig an der Preisschraube gedreht wurde und die Inflation im Oktober 2022 auf eine Rekordhöhe von 10,4 Prozent gehievt wurde. Und auch für 2023 prognostiziert das renommierte Research-Unternehmen Statista eine Steigerung der Inflationsrate um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung kann sich leider negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Ist eine starre Versicherungssumme vereinbart, kann es sein, dass diese in der heutigen Situation nicht mehr ausreichend ist. Betrachten wir dies am Beispiel einer Inhaltsversicherung. Hier wird die Versicherungssumme durch die Neuwerte der Betriebseinrichtung ermittelt, den sie bei Abschluss des Vertrags hat. So ermittelte man bei unserem fiktiven Vertrag eine nötige Summe von 100.000 Euro. Nach einem Brand stellt ein Gutachter nun aber fest, dass der Neuwert aller Geräte, Maschinen, Büroelektronik und Vorräte in diesem Betrieb 2023 bei 135.000 Euro liegt. Die nötige Versicherungssumme wurde also um 35.000 Euro zu niedrig gewählt. Im Verhältnis zwischen Ist- und Soll-Summe wird daher auch der entstandene Schaden gekürzt. Dies auch dann, wenn der Schaden unter den vereinbarten 100.000 Euro liegt. Der Versicherer hat das Recht, die Entschädigung zu quoteln, also auf das Verhältnis anzupassen, das zwischen den beiden Summen besteht, da ja der Gesamtwert versichert werden müsste. In unserem Beispiel würde die Firma also immer auf einem guten Viertel eines Schadens sitzenbleiben. Bei besseren Tarifen wie z. B. unseren speziellen Deckungskonzepten würde immerhin bis zur vereinbarten Versicherungssumme voll geleistet werden. Bei einem Totalschaden blieben aber dennoch die fehlenden 35.000 Euro selbst zu stemmen. Von der beschriebenen Problematik sind neben der Inhaltsversicherung auch die Elektronik- und die Maschinenversicherung betroffen. Damit Ihre Verträge weiterhin in vollem Umfang den Schutz bieten, den Sie zurecht auch von ihnen erwarten, empfehlen wir dringend zu überprüfen, ob die momentane Preissituation eine Erhöhung der Versicherungssumme nötig macht. Ist das der Fall – und das kann bei alten Verträgen schon durch die normale Preisanpassung der vergangenen Jahre geschehen – sorgt nur eine Anpassung der Summe dafür, alles wieder ins rechte Lot zu rücken. Nehmen Sie dieses Thema bitte nicht auf die leichte Schulter. Gerade in unruhigen Zeiten sollte man sich auf seine Versicherung verlassen können – das setzt aber auch Ihr Mitwirken als Vertragspartner voraus. Bitte kommen Sie auf uns zu, falls Sie höheren Summenbedarf erkennen. Wir kümmern uns gerne um alles weitere. Für Ihre Fragen sind wir immer sehr gerne da!